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osCommerce

The e-commerce.

EU Datenschutz Grundverordnung (kurz: DSGVO)


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Habe die Einholung der schriftlichen Einwilligung zum Newsletter-Versand nun gelöst.

Ich habe einen email-Generator verwendet.

https://e-mailer.link/en/

TO: meine email Adresse

SUBJECT: Einwilligungserklärung/Agreement Newsletter

BODY:     

Liebes Team vom XY!

hiermit willige ich ein, dass XY mir Newsletter per E-Mail zu Themen wie
Neue Produkte und Aktionen weiterhin zukommen lassen darf..

Mein Name ist

---------------------------------------------------------------------

Dear team of XY,
herewith I agree that the XY is allowed to send me emails
about new products , events and special offers.

my name is

------------------------

GENERATE LINK

------------------------

Es wird ein Code generiert, den man dann im os commerce als Rundschreiben rausgeben kann.

Z.B.:

"Liebe Kundinnen unseres Newsletter,

                 blah blah...

                 Wenn wir sie weiterhin informieren dürfen zu den Themen wie

                 Neue Produkte, Veranstaltungen und Aktionen

               clicken sie hier:

Link vom Generator einfügen

               Blah blah Grüße.."

 

Wenn email retour kommt, ausdrucken und abheften.

 

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Diese drei PDF sind empfehlenswert

https://www.lda.bayern.de/media/muster_9_online-shop.pdf
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/ebook-dsgvo.pdf
https://www.haendlerbund.de/de/downloads/dsgvo-kleine-haendler-einzelunternehmer.pdf

https bei Formularen ist schon seit einigen Jahren Pflicht und wird mit Bußgeld bestraft, wenn nicht vorhanden. Zum Beispiel vom BayLDA. Man kann sogar ein Bußgeld beantragen ;-)

https://www.lda.bayern.de/de/httpscheck.html

Ebenso sind Updates schon länger gesetzliche Pflicht. Es geht nicht darum, die neueste, sondern eine sichere Software einzusetzen. Typo3 7.6 oder PHP 5.6 sind weiterhin OK, da Updates bis Ende 2018 erscheinen.

Bei osCommerce sind die Erweiterungen aber ein Problem, da die häufig niemand mehr pflegt. Wäre sinnvoll aufzulisten, was man eigentlich eingebaut hat.

Die wichtigste Maßnahme ist sicherlich eine neue Datenschutzerklärung, sofern es um Abmahnungen geht. Wäre sinnvoll, solche Seiten auf noindex zu setzen.
 

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Also Leut, auf jeden Fall das Feld für die Telefonnummer muss von der Angabepflicht des Kunden raus.
Ihr könnt den zwar behalten jedoch diese Angaben müssen deutlich als freiwillige Angaben deklariert werden.

Was die Checkboxen angeht, bleiben diese bestehen. Der Kunde muss durch das Häckchen setzen bestätigen, dass er alles gelesen und verstanden hat dazu garantiert das Häckchen, dass der Kunde Freiwillig alle Handlungen vornimmt und den Bedingungen zustimmt.

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Es wird immer verrückter und jeder Antwalt für Onlinerecht behauptet was anderes.

Wenn ich jetzt einem Kunden meine Visititenkarte überreiche, muss ich ihm dazu mitteilen was er mit den Daten darauf darf.

Der Erfinder von diesem ganzen Mist wird jetzt grüner Minister in Schleswig-Holstein

MFG

Erich Paeper

Ich stamme auch nur von den Jägern und Sammlern ab, sagt mir mein Gen.

atb_contributions.gifMy Contributions

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Mein email-Versand mit dem E-Mail Generator hat auch einen Fehler.

Bei manchen E-Mail Accounts erscheint kein Link sondern der ganze hinterlegte code, den man natürlich nicht anclicken kann.

Wenn ich z.B. den code an GMX schicke, erscheint nur der code.

Im Squirrel-Mail account kommt der link.

Kennt sich damit wer aus?

 

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vor 11 Stunden, Yepi1533005574 said:

Also Leut, auf jeden Fall das Feld für die Telefonnummer muss von der Angabepflicht des Kunden raus.
Ihr könnt den zwar behalten jedoch diese Angaben müssen deutlich als freiwillige Angaben deklariert werden.

Was die Checkboxen angeht, bleiben diese bestehen. Der Kunde muss durch das Häckchen setzen bestätigen, dass er alles gelesen und verstanden hat dazu garantiert das Häckchen, dass der Kunde Freiwillig alle Handlungen vornimmt und den Bedingungen zustimmt.

Bezüglich der Telefonnummer-raus.

Es gibt Länder in der EU, von Italien weiß ich das definitiv, dorthin kannst du kein Paket schicken (ich verschicke mit DPD), wenn du nicht die Telefonnummer des Empfängers angibst.

Dann wiederum gibt es Systeme (vom DPD), da bekommt der Empfänger vorab eine SMS aufs Handy, dass das Paket heute in Zustellung ist.

Also brauche ich die Telefonnummer des Kunden für die reguläre Versandabwicklung.

Edited by BoniChipsy
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Das hat mit dem neuen Gesetzt absolut nichts zu tun. Da kan DPD DHL und sonst jemand kommen und behaupten ohne Telefonnummer geht nichts. Leider. Telefonnummer ist ab Freitag kein Pflichtfeld mehr und das ist Fakt. Will der Kunde seine Ware per Versand, muss er freiwillig seine Telefonnummer hinterlassen. dazu gibt es if Abfragen nach Land und Telefonnummer und sobald z.B. ein Kunde aus Italien diese Angaben nicht hinterlegt hat bekommt er eine Fehlermeldung was den Versand angeht.

Die Pflicht liegt in den Händen der Shopbetreiber.

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vor 14 Minuten, Yepi1533005574 said:

Das hat mit dem neuen Gesetzt absolut nichts zu tun. Da kan DPD DHL und sonst jemand kommen und behaupten ohne Telefonnummer geht nichts. Leider. Telefonnummer ist ab Freitag kein Pflichtfeld mehr und das ist Fakt. Will der Kunde seine Ware per Versand, muss er freiwillig seine Telefonnummer hinterlassen. dazu gibt es if Abfragen nach Land und Telefonnummer und sobald z.B. ein Kunde aus Italien diese Angaben nicht hinterlegt hat bekommt er eine Fehlermeldung was den Versand angeht.

Die Pflicht liegt in den Händen der Shopbetreiber.

Warum reiten wir grade auf der Telefonnummer rum?

Will der Kunde Versand, so muss er auch Name und Adresse angeben.

Freiwillig.

Sonst gibt es auch da eine Fehlermeldung.

Ist doch der Zweck eines online-Shops, dass ich Kontaktdaten brauche.

Und die Telefonnummer ist nun mal so wie die email ein Kontakt.

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Einspruch!

Die Zustimmungserklärung muss aus Beweisgründen gespeichert werden.

Du schickst dem Kunden den Newsletter weil er ein Hakerl hat.

Kunde loggt sich dannach ein und macht das Hakerl weg.

Dann beschwert sich der Kunde.

Und nun?

Deshalb verlangen nun die Firmen eine Retour-mail mit Text " Zustimmung blah blah"

Somit hat man Name , email und Datum dass man schicken darf.

Dannach übernimmt das das System, wenn Hakerl JA, wenn kein Hakerl NEIN.

Edited by BoniChipsy
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Liebe Grüße an die deutschen Shop-Betreiber!

Liebe Grüße nun an die Österreicher!

Bei uns in Österreich ist das wieder mal alles "a bisserl" anders.

Unsere Bundesregierung hat beschlossen, dass nicht sofort gestraft werden darf. Erst im Wiederholungsfall.

Es gibt uns österreichischen Shop-Betreibern est mal Luft.

 

Ich habe euch eine Broschüre und einen link der Handelskammer angehängt.

Im Text sind mehrere Links, mit denen kommt ihr auch zu Downloads von Muster-Formularen.

Die Schnellanleitung findet ihr nach Anclicken des Links

auf der rechten Seite unter Downlaods (war zu groß zum hier einfügen)

https://www.wko.at/branchen/handel/datenschutzgrundverordnung-in-handelsunternehmen.html

weiters:

DSGVO VerarbeitungsverzeichnisMuster.docx

Servus!

Edited by BoniChipsy
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vor 19 Minuten, BoniChipsy said:

Liebe Grüße an die deutschen Shop-Betreiber!

Liebe Grüße nun an die Österreicher!

Bei uns in Österreich ist das wieder mal alles "a bisserl" anders.

Unsere Bundesregierung hat beschlossen, dass nicht sofort gestraft werden darf. Erst im Wiederholungsfall.

Es gibt uns österreichischen Shop-Betreibern est mal Luft.

 

Ich habe euch eine Broschüre und einen link der Handelskammer angehängt.

Im Text sind mehrere Links, mit denen kommt ihr auch zu Downloads von Muster-Formularen.

Die Schnellanleitung findet ihr nach Anclicken des Links

auf der rechten Seite unter Downlaods (war zu groß zum hier einfügen)

https://www.wko.at/branchen/handel/datenschutzgrundverordnung-in-handelsunternehmen.html

weiters:

DSGVO VerarbeitungsverzeichnisMuster.docx

Servus!

Der Anhang kann nicht geöffnet werden. Sorry.

Aber im Link findet ihr ALLES.

Edited by BoniChipsy
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Dieses Häckchen wird bei der Registrierung gesetzt. Somit wird das auch in der Registriermail schriftlich festgehalten.
Ist das Häckchen an, so bekommt der Kunde alle Newsletter automatisch zugestellt. Loggt er sich ein und entfernt das Häckchen, so werden auch keine Newsletter mehr zugestellt.

Wo ist das Problem ? 

Wenn du aber einen externen Newsletter nutzt, dann musst du entsprechende Vorkehrungen treffen.

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Das Problem liegt darin, dass sich die Rechtslage per 25. Mai 2018 ändert.

Die Einwilligung der bestehenden Kunden war vorher zu einer anderen Rechtslage, muss deshalb aktualisiert und somit neu abgefragt werden. Neukunden haken einfach die neuen Bedingungen an.

Das Registrierungsmail erhält der Kunde. Du hast keinen Beweis.

 

Edited by BoniChipsy
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Dein erster Satz kann rechtlich nicht empfohlen werden. Denn, keine Reaktion der Kunden kann nicht als Zustimmung gewertet werden.

Dein 2.Satz stimmt. In der Praxis gehen die Shop-Betreiber nun so vor, dass sie bei all ihren Kunden den Newsletter raus-haken und dann eine email verschicken mit "wer das will, dann aktiv anhaken". Die Reaktion darauf wird gering sein....

Andere Shop-Betreiber informieren ihre Kunden, dass sie alle accounts per 25. Mai löschen. Ratz-Fatz Jeder der will soll sich neu anmelden.

Mir persönlich gefällt die Vorgehensweise, die Bestandskunden nochmals abfragen. Allerdings wird das Echo auch gering sein.

 

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Noch ein Schmankerl.

Jeder Kunde kann sein Account selber löschen. Soweit, so gut. Er loggt sich ein und tut das.

Aber wenn du eine email Aufforderung zum Löschen bekommst, so darfst du das nicht so einfach. Siehst ja nicht, wer beim PC hockt.

Du musst dafür eine Ausweis-Kopie anfordern. Dannach erst löschen.

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vor 2 Minuten, Yepi1533005574 said:

Kunden die mit deinem Service zufrieden sind werden reagieren, denn das Thema Dattenschutz wird seit Tagen ganz gross in den Medien breitgeklopft.

Eine andere Option gibt es einfach nicht.

Stimmt.

Aus der Praxis heraus sehe ich, dass die Besucherzahl nach Versenden des Newsletters stark ansteigt.

Aber das Feedback auf emails ist lahm.

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