Hallo zusammen,
es gibt wohl mal wieder eine Abmahnwelle bezüglich fehlender Angaben zum Grundpreis einer Ware.
Was ich mich allerdings frage, wenn ich einen Artikel verkaufe, den es nur in 1 Größe gibt (z.B. Fläschchen zu 50ml) dann ist der Grundpreis = Endpreis. Nach PAngV muss dann kein Grundpreis angegeben werden.
Wie seht Ihr das?
Wie habt Ihr die Anforderungen bezüglich der Grundpreisangabe gelöst?
Gibt es dafür eine Erweiterung?
Danke für Eure Antworten.